Wohnung mieten Gütersloh? Filla + Göth informiert:

Sie haben eine Wohnung zu vermieten? Sie möchten eine Wohnung mieten? Oder möchten sich zum Thema "Wohnung mieten Gütersloh" oder "Wohnung kaufen Gütersloh" informieren? Hier die aktuellen News zum sog. "Bestellerprinzip":

Seit dem 1. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip gesetzlich in Kraft getreten.

Bislang ging die Maklergebühr (i.d. Regel zwei Monatskaltmieten zzgl. MwSt.) zu Lasten des Mieters. Derjenige, der gesagt hat, ich möchte die Wohnung mieten, zahlte die Provision des Maklers. Vorausgesetzt der Interessent ist im Vorfeld über die Vereinbarung informiert worden. Doch damit ist jetzt Schluss!

 

Heute gilt die Regel: Wer bestellt, bezahlt!

Das heißt im Klartext: Derjenige, der den Makler beauftragt, eine Wohnung zu suchen bzw. auch derjenige, der den Makler beauftragt, seine Wohnung zu vermieten, bezahlt die Vermittlungsgebühr des Maklers.


 

Aber wer ist von dieser Neuregelung betroffen?

 

Das Bestellerprinzip ist durch eine Änderung von § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG) eingeführt worden.

Wichtig ist: Dieses Gesetz gilt nur für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen.

 

Die Vermittlung von Käufern für Eigentumswohnungen oder Häusern bzw. Grundstücken bleibt von der Gesetzesänderung ausgenommen. Hier gilt auch künftig die Regel, dass der Käufer den Makler bezahlt.

Ebenfalls ausgenommen von dieser Gesetzesänderung ist die Vermittlung zu vermietender Gewerbeflächen.

Mehr zum Thema Wohnung mieten Gütersloh

Wohnung mieten Gütersloh - Homepage der Stadt Gütersloh

 

Wohnung mieten Gütersloh